P R E I S L I S T E    (alle Preise exkl. MWSt.)

STUDIOANMIETUNG
 
Halbtag (max. 6 Std. von 8:00 bis 14:00 oder 15:00 bis 21:00 Uhr)   € 110,-  
Ganztag (max. 12 Std.)   € 200,-  
Overtime (jede angefangene Std. darüber)   € 30,-  
Wireless Internet Flatrate   € 20,- pro Tag (oder € 10,- Halbtag)  
Neuanstrich Hohlkehle (Boden und Wand bis Decke)   € 70,- (exkl. Material)  

Studioreinigung (nach Bedarf)

Garagenplatz direkt unter dem Studio (auf Anfrage!)

  € 10,- pro angefangene Std.

€ 15,-

 
Strom und Heizung ist in den oben angeführten Mietsätzen inkludiert. Die AGBs gelten als gelesen und akzeptiert.


EQUIPMENT (in freundlicher Kooperation mit digitalkameraverleih.com)

>>> AKTION: Bei Anmietung eines der folgenden angeführten Sets verbilligt sich der Ganztagstarif um 10 %!

Sets 1 Tag 2 Tage 3 Tage 4 Tage  
Basisset SMALL
2 Blitzköpfe Elinchrom RX 600
1 Softbox Rotalux 70x70cm od. 60x80cm
1 Standard-Reflektor 18cm 60° inkl. Wabe 30°
Funkauslösung Skyport RX
€ 55,- € 104,- € 149,- € 186,-  
Basisset MEDIUM
3 Blitzköpfe Elinchrom RX 600
2 Softboxen Rotalux 70x70cm od. 60x80cm
2 Standard-Reflektoren 18cm 60° inkl. Waben 30°
Funkauslösung Skyport RX
€ 82,- € 155,- € 222,- € 277,-  
Basisset LARGE
4 Blitzköpfe Elinchrom RX 600
1 Softbox Rotalux Octa 135cm
2 Softboxen Rotalux 70x70cm od. 60x80cm
2 Standard-Reflektoren 18cm 60° inkl. Waben 30°
Funkauslösung Skyport RX
€ 114,- € 216,- € 310,- € 386,-  
ZUBEHÖR
Riesen-Softlite Reflektor Octalite silber 190cm
Softbox Rotalux Octa 135cm
Softbox Rotalux Recta 50x130cm
Striplight Rotalux Recta 15x130cm
"Beautydish" Softlite Reflektor silber 44cm
   inkl. 3 Deflektoren (silber, gold, transparent)
Engstrahler Elinchrom Snoot inkl. Wabe
Ringblitz-Set Ranger RF 1500 inkl. Ranger RX Akkugenerator
Belichtungsmesser Sekonic L-358


€ 24,-
€ 10,-
€ 8,-
€ 12,-
€ 5,-

€ 4,-
€ 60,-
€ 10,-

€ 44,-
€ 19,-
€ 14,-
€ 22,-
€ 10,-

€ 8,-
€ 112,-
€ 19,-

€ 62,-
€ 28,-
€ 20,-
€ 31,-
€ 14,-

€ 11,-
€ 156,-
€ 28,-

€ 80,-
€ 34,-
€ 26,-
€40,-
€ 18,-

€ 14,-
€ 200,-
€340,-
 

Für mehr Equipment u.a. auch Kameraverleih siehe: Digitalkameraverleih.com

 

EQUIPMENT MIETBEDINGUNGEN

Equipmentverleih nur gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises und Meldezettel.
Equipmentkosten sind direkt bei Übergabe zu begleichen.


1. Voranmeldung und Übernahme
Grundsätzlich gilt, dass Mietsachen nur nach erfolgter Voranmeldung und Reservierungsbestätigung übergeben werden.
Der Vermieter wird sein Möglichstes tun, um den Terminwunsch des Mieters zu erüllen. Für Schäden, die aus einer Nichterfüllung resultieren sollten, wird keine Haftung übernommen.

2 . Mietdauer

Der Vertrag erlischt, sobald sämtliche Mietgegenstände wieder dem Vermieter schadlos übergeben wurden. Falls die Mietgegenstände nicht termingemäß retourniert werden, läuft die Miete automatisch weiter.

3. Ausweispflicht
Der Mieter ist verpflichtet, seinen Pass oder Personalausweis und seinen Meldezettel vorzulegen.

4. Kaution und Mietgebühr
Der Mieter muss bei Abholung der Mietsachen die vereinbarte Kaution hinterlegen und die Mietgebühr begleichen. Bei ordnungsgemäßer Rückgabe wird die Kaution wieder zurückgezahlt.

5. Eigentumsrecht
Die Mietsache bleibt Eigentum des Vermieters.

6. Prüfung der Mietsache
Beanstandungen über Mängel an der Mietsache können nur bei der Übernahme derselben geltend gemacht werden. Sofern schriftlich nicht anders festgehalten, hat der Mieter alle Mietgegenstände in gebrauchsfähigem Zustand erhalten. Allfällige Defekte während des Betriebes sind unvorhersehbar, daher wird vom Mieter ausdrücklich auf jegliche Schadenersatzforderung verzichtet.

7. Sorgfaltspflicht
Die Mietgegenstände sind sorgfältig und sachgemäß zu behandeln. Allfällig entstandene Mängel und Defekte sind zu melden.

8. Sicherheitsvorschriften
Der Mieter soll alle notwendigen Maßnahmen zu Verhinderung von Unfällen einhalten.

9. Haftung
Während der Mietdauer lehnt der Vermieter jede Haftung im Zusammenhang mit der Mietsache ab. Insbesondere wird das Material auf Gefahr des Mieters transportiert, gelagert und betrieben. Versicherung, sowie das Einhalten der erforderlichen Bewilligungen, ist Sache des Mieters.

10. Es gelten grundsätzlich nur schriftliche Vereinbarungen. Gerichtsstand ist Wien.